Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kinder- und Jugendhaus Birkach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.birkach.stjg.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG voll vereinbar.

Diese Einschätzung beruht auf einer vom 15.01.2026 durchgeführten Selbstbewertung durch das Kinder- und Jugendhaus Birkach.

Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte bis zum 31.12.2026 zu beheben.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.01.2026 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2026 überprüft.

3. Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt?

Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).

Kinder- und Jugendhaus Birkach

Grüningerstr. 18
70599 Stuttgart

E-Mail: kjh-birkach@stjg.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0711/45 87 914 zu erreichen.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.